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Schulbuchzettel für Klassen 5-10 im Schuljahr 2026/27
Hinweise für die Beantragung der Kostenübernahme:
1. Für Empfänger nach dem SGB II: Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenden Sie sich bitte für eine Kostenerstattung bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters.
2. Für Empfänger nach dem SGB XII oder dem AsylbLG: Für die Erstattung des Eigenanteils erhalten Sie den notwendigen Antrag bei der Stadt Rhede, Fachabteilung Bildung, Sport und Familie, Tel.: 02872 930-266 oder per Mail an l.goering@rhede.de. Anträge auf Erstattung können nur bis zu vier Wochen nach dem Kauf der zu beschaffenden Schulbücher gestellt werden. Die Bücher bleiben im Eigentum der Stadt Rhede (Ausnahme: Arbeitshefte) und sind nach Ablauf des Schuljahres an die Stadt Rhede zurückzugeben.

